Rund um die Uhr per WhatsApp erreichbar. Es antwortet Hannah, kein Callcenter.

Benefit-Rechner

Als Gehalt 26.500 €. Als Benefit 12.000 €.

So viel kosten zehn Mitarbeitende im Jahr, die je 100 € im Monat mehr bekommen, gerechnet mit 3.500 € brutto. Bei den Leuten kommt in beiden Fällen dasselbe an. Schieben Sie die Regler auf Ihre Werte, ohne Anmeldung.

Pro Kopf und Monat · 3.500 € brutto

100 € mehr als Gehaltserhöhung

  • Kommt beim Mitarbeitenden an100 €
  • Lohnsteuer43 €
  • Sozialabgaben Mitarbeitende40 €
  • Sozialabgaben Arbeitgeber38 €

Das zahlen Sie221 €

Als Benefit100 €
121 € bleiben
bei Ihnen

Gehaltserhöhung und Benefit im Vergleich

Transparenz

So wird gerechnet.

Der Rechner erhöht das Bruttogehalt so lange, bis beim Mitarbeitenden genau der gewählte Betrag mehr ankommt. Grundlage sind der Lohnsteuertarif 2026 nach § 32a EStG mit Vorsorgepauschale und die Beitragssätze 2026: Krankenversicherung 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung 3,6 %, Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Angenommen sind Steuerklasse I, gesetzliche Krankenversicherung, keine Kinder und keine Kirchensteuer.

Auf die Erhöhung kommt Ihr Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Umlagen, Insolvenzgeldumlage und Berufsgenossenschaft fehlen in der Rechnung. Mit ihnen wäre die Gehaltserhöhung teurer, der Vorteil des Benefits ist also eher größer als angezeigt.

Die ersten 50 € des Benefits rechnen als Sachbezug, steuer- und sozialabgabenfrei nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Eine betriebliche Krankenversicherung zählt dazu, wenn Sie als Arbeitgeber den Vertrag abschließen und den Beitrag selbst zahlen (BMF-Schreiben vom 15.03.2022).

Alles über 50 € läuft als Arbeitgeberbeitrag in die betriebliche Altersversorgung. Nach § 3 Nr. 63 EStG ist er 2026 bis 676 € im Monat steuerfrei und bis 338 € im Monat frei von Sozialabgaben. Das ist Geld für später: Die Rente wird im Alter versteuert. Hat jemand den Rahmen schon mit einer Entgeltumwandlung belegt, bleibt entsprechend weniger Platz. Mehr zu den einzelnen Bausteinen steht im Ratgeber zu Mitarbeiterbenefits.

Die Falle bei 50 € Die Grenze gilt für alle Sachbezüge eines Monats zusammen, also auch für Gutscheine oder Tankkarten. Schon ein Euro darüber, und der ganze Betrag wird steuer- und beitragspflichtig. Deshalb stockt der Rechner den Sachbezug nie über 50 € auf, sondern nimmt für den Rest die Altersversorgung. Alle Werte sind eine Größenordnung, keine Lohnabrechnung. Die steuerliche Würdigung im Einzelfall obliegt Ihrem Steuerberater.

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Sie sagen mir, wie viele Mitarbeitende Sie haben und was Sie erreichen wollen. Ich zeige Ihnen, welcher Benefit dazu passt und was er pro Kopf kostet.

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