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Ratgeber

Makler oder Vertreter? Der Unterschied entscheidet, wer auf deiner Seite steht.

Beide beraten dich, beide stellen dir keine Rechnung. Der Unterschied: Der Vertreter ist dem Versicherer verpflichtet, die Maklerin dir. Das bestimmt, wie viel Markt du zu sehen bekommst.

Ein Satz genügt. Es antwortet Hannah persönlich, kein Callcenter.

Grundlagen · ca. 6 Minuten · Stand 18. August 2026

Wer arbeitet für wen?

Der Unterschied im Gesetz

trennt die Rollen: Der Vertreter ist vom Versicherer beauftragt, die Maklerin von dir.
§ 59 VVG
Die Maklerin muss ihrem Rat eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern zugrunde legen.
§ 60 VVG
Eigene Haftung für Beratungsfehler, abgesichert über eine Pflichtversicherung.
§ 63 VVG

Rechtlicher Rahmen

Makler oder Vertreter: der Unterschied steht im Gesetz.

Das Versicherungsvertragsgesetz trennt die beiden Rollen sauber. Nach § 59 VVG ist Versicherungsvertreter, wer von einem Versicherer damit betraut ist, Verträge zu vermitteln oder abzuschließen. Versicherungsmakler ist dagegen, wer die Vermittlung für den Auftraggeber übernimmt, also für dich, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein.

Das klingt nach Formalie, ist aber der Kern der Sache. Ein Vertreter arbeitet im Lager des Versicherers, eine Maklerin arbeitet in deinem. Die Rechtsprechung nennt den Makler deshalb den treuhänderischen Sachwalter seines Kunden. Das ist keine Werbefloskel, sondern der Grund, warum für beide Berufe unterschiedliche Pflichten gelten.

Wichtig dabei: Beides ist legitim. Ein Vertreter macht nichts Verbotenes, wenn er nur die Produkte seines Hauses zeigt. Er macht genau das, wofür er beauftragt wurde. Du solltest nur wissen, dass er beauftragt wurde, und zwar nicht von dir.

Pflichten

Was das für deine Beratung bedeutet.

Eine Maklerin muss ihrem Rat eine hinreichende Zahl der am Markt angebotenen Verträge und Versicherer zugrunde legen und diesen Rat begründen, so steht es in § 60 VVG. Sie muss dich nach deinen Wünschen und Bedürfnissen befragen, beraten und das Ganze dokumentieren (§ 61 VVG). Macht sie dabei Fehler, haftet sie dafür (§ 63 VVG), abgesichert über eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht.

Ein Vertreter berät ebenfalls und dokumentiert ebenfalls. Nur kann er die Marktbreite gar nicht liefern, weil sein Sortiment an einem Haus endet. Selbst der beste Vertreter der besten Gesellschaft darf dir nicht sagen, dass in deinem Fall ein anderer Anbieter die bessere Wahl wäre. Das ist keine Frage des Charakters, sondern der Konstruktion.

Was eine Maklerin schuldet

  • Vergleich einer hinreichenden Zahl von Versicherern am Markt.
  • Eine Begründung, warum genau dieser Tarif empfohlen wird.
  • Dokumentation der Beratung, schriftlich und nachlesbar.
  • Haftung für Fehler, abgesichert über eine Pflichtversicherung.
  • Interessenvertretung auch nach dem Abschluss, etwa im Schadenfall.

Was ein gebundener Vertrieb nicht kann

  • Tarife anbieten, die nicht aus dem eigenen Haus stammen.
  • Dir sagen, dass ein Wettbewerber die bessere Lösung hätte.
  • Im Schadenfall gegen den eigenen Auftraggeber argumentieren.
  • Dich weiter betreuen, wenn du den Anbieter wechselst.
  • Einen echten Marktvergleich als Pflicht erfüllen, denn er schuldet ihn nicht.

Vergütung

Wer bezahlt das eigentlich?

Beide werden über den Beitrag vergütet. Beim Makler heißt das Courtage, beim Vertreter Provision. In beiden Fällen ist der Betrag bereits im Beitrag des Versicherers einkalkuliert. Dein Beitrag wird also nicht teurer, weil du dich von einer Maklerin beraten lässt.

Auch der Direktabschluss ohne Vermittler ist übrigens nicht vertriebskostenfrei. Dort stecken die Kosten in Werbung, Callcentern und Eigenvertrieb. Der Unterschied zwischen Makler und Vertreter liegt deshalb nicht im Preis. Er liegt darin, wie viel Markt du für dasselbe Geld zu sehen bekommst.

Makler und Vertreter im Vergleich
KriteriumVersicherungsmaklerVersicherungsvertreter
Auftraggeber Der Kunde Der Versicherer
Produktauswahl Der breite Markt, über 100 Versicherer Das eigene Haus
Marktvergleich Gesetzliche Pflicht nach § 60 VVG Nicht geschuldet
Vergütung Courtage, im Beitrag enthalten Provision, im Beitrag enthalten
Haftung für Beratungsfehler Eigene Haftung mit Pflichtversicherung Beim gebundenen Vertreter übernimmt oft der Versicherer die Haftung
Im Schadenfall Vertritt die Interessen des Kunden Arbeitet im Lager des Versicherers

Praxis

So erkennst du in zwei Minuten, mit wem du sprichst.

Du musst dafür niemanden in Verlegenheit bringen. Drei Handgriffe reichen, und alle drei stehen dir rechtlich zu.

  1. 01

    Erstinformation lesen

    Jeder Vermittler muss dir beim ersten Geschäftskontakt eine Erstinformation aushändigen. Darin steht schwarz auf weiß, ob er als Makler oder als Vertreter tätig ist und welche Erlaubnis nach § 34d GewO vorliegt.

  2. 02

    Vermittlerregister prüfen

    In der Erstinformation steht auch eine Registernummer. Das Vermittlerregister ist öffentlich, du kannst dort kostenlos nachsehen, ob die Angaben stimmen und in welcher Rolle jemand eingetragen ist.

  3. 03

    Eine Frage stellen

    Frag im Gespräch einfach: In wessen Auftrag arbeiten Sie? Die Antwort erklärt fast alles, was danach kommt. Warum bestimmte Produkte vorkommen und andere nicht, und wer im Ernstfall neben dir steht.

Übrigens Wer ausschließlich Produkte einer einzigen Marke zeigt, ist in aller Regel gebunden. Ein gebundener Vertreter kann sogar ganz ohne eigene Erlaubnis arbeiten, weil der Versicherer die Haftung für ihn übernimmt.

Einordnung

Und was ist mit Vergleichsportalen?

Vergleichsportale sind praktisch für einen ersten Eindruck, aber sie bilden nicht den gesamten Markt ab. Sie zeigen die Anbieter, mit denen sie kooperieren, und sortieren meist nach Preis. Der Preis ist bei Versicherungen allerdings die am wenigsten aussagekräftige Größe: Zwei Tarife mit identischem Beitrag können sich in Deckungssumme, Ausschlüssen, Wartezeiten und Kündigungsregeln fundamental unterscheiden.

Ein Portal beantwortet die Frage, was etwas kostet. Es beantwortet nicht die Frage, was passiert, wenn etwas passiert. Und nach dem Abschluss bist du dort ein Vorgang, keine Person. Im Schadenfall stehst du mit dem Versicherer allein.

Fazit

Eine einzige Frage genügt.

Wenn dich jemand zu Versicherungen berät, lohnt sich die Frage: In wessen Auftrag arbeiten Sie? Beide Antworten sind erlaubt, beide Modelle haben ihren Platz. Aber nur eine der beiden Antworten bedeutet, dass die Person rechtlich verpflichtet ist, den Markt für dich zu vergleichen, ihre Empfehlung zu begründen und im Ernstfall deine Interessen zu vertreten.

Ich habe mich für die Maklerseite entschieden, weil ich Empfehlungen nur aussprechen will, wenn ich vorher vergleichen durfte. Wie das in der Praxis aussieht und wofür ich stehe, findest du auf der Startseite. Und wenn du erst einmal nur eine Frage hast, ist genau das der normale erste Schritt, nicht die Ausnahme.

Die eine Frage

Meine Antwort: Ich arbeite in deinem Auftrag.

Du hast gerade gelesen, woran du erkennst, in wessen Auftrag jemand arbeitet. Bei mir ist die Antwort kurz: Ich bin an keinen Versicherer gebunden und vergleiche über 100 Gesellschaften. Schreib mir, wer deine Verträge bisher betreut, dann sage ich dir, ob dort jemand den Markt für dich vergleicht oder ein Sortiment zeigt.

Jetzt eine Maklerin fragen Frage per WhatsApp

Kein Termin, kein Vertrag. Es antwortet Hannah persönlich, kein Callcenter.

Wer betreut deine Verträge bisher?

Ein paar kurze Fragen, damit ich weiß, worum es bei dir geht. Deine Angaben bleiben nur in deinem Browser, bis du selbst WhatsApp oder E-Mail wählst und die Nachricht abschickst.

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