Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember. Willst du zum 1. Januar wechseln, muss deine Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer sein. Hat er den Beitrag erhöht, hast du außerdem einen Monat ab dem Schreiben Zeit, auch nach dem 30.11.
- Rechnung und Fahrzeugschein bereitlegen. Auf der Beitragsrechnung steht deine Schadenfreiheitsklasse. Die nimmst du zum neuen Versicherer mit.
- Bei gleichem Schutz vergleichen. Gleiche Selbstbeteiligung, gleiche Fahrleistung, gleicher Fahrerkreis. Sonst vergleichst du Äpfel mit Birnen.
- Erst den neuen Vertrag, dann kündigen. So stehst du nie ohne Haftpflicht da. Der neue Versicherer meldet das Auto bei der Zulassungsstelle um.
Genau das machen wir für dich. Auch dein Wohnort spielt mit: In der Haftpflicht steht Berlin 2027 in der höchsten Regionalklasse, viele Kreise im Umland liegen deutlich niedriger. Ziehst du um, lohnt sich ein neuer Vergleich fast immer.
Quelle Regionalklassen: GDV-Regionalstatistik 2027, Kfz-Haftpflicht. Fristen gelten für die meisten Verträge, maßgeblich sind deine Versicherungsbedingungen.
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